Zum Hauptinhalt der Seite

Nachträg­liche
Abdichtung
des Fundaments

Zum Artikel…

Fundament nachträg­lich abdichten lassen: Eine wichtige Voraus­setzung für trockene Wände

 

Wer das Fundament seines Hauses abdichten lassen möchte, ist vermutlich von Feuch­tigkeit in den Wänden geplagt. Denn insbesondere Feuchte in Außenwänden hat ihre Ursache sehr oft im Fundament­bereich.

Um das Fundament sammelt sich Wasser besonders leicht. Damit es nicht in das Mauerwerk darüber aufsteigt, müssen Experten das Fundament wieder abdichten. Das heißt im Klartext: Sie sperren es gegen das eigentliche Mauerwerk hin ab. Zumeist sind bestehende Fundamente bereits abgedichtet. Wenn die Sperren im Laufe der Zeit undicht werden, ist dringend eine Trockenlegung nötig. Zunächst jedoch eine wichtige Zuordnung, um nicht durch­einander zu kommen…

 

Abdichtung eines nassesn Fundaments

Sachverständiger analysiert Feuchtigkeitsschäden

 

Wichtig: Wir sprechen hier von Fundamenten oder auch Streifen­fundamenten älterer Gebäude. Solche Streifen­fundamente bilden wie Streifen den Grundriss des Gebäudes ab. Und auf denen stehen wiederum die Wände. Folglich unterscheidet sich diese Gründung grund­sätzlich von der auf einer Bodenplatte. Letztere findet sich vor allem bei moderneren Häusern. Allerdings liegen die Unterschiede nicht nur in der Lasten­aufnahme und der Abdichtung.
Wenn Ihr Haus neuer ist und eine Bodenplatte besitzt, sollten Sie sich eher hier im speziellen ATG® Ratgeber weiter dazu informieren…

Was sollte man bei Verdacht auf ein undichtes Fundament tun?

Wenn Hausbesitzer in Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen, Sachsen und Bayern ein undichtes Fundament vermuten, können sie sich immer an den Spezialbetrieb ATG® wenden. Denn das sind Ihre Experten für die nach­trägliche Abdichtung des Fundament­bereichs. Zudem können Haus­eigentümer auf Wunsch bei der ATG® gerne eine kostenlose Sachver­ständigen­untersuchung erhalten. Dabei werden die Ursachen und geschädigten Bereiche exakt festgestellt. Natürlich können Sie sich auch zu den in Frage kommenden Abdichtungs­möglichkeiten beraten lassen, wenn diese nötig sollten.

Kontaktieren Sie uns bei Interesse gerne unver­bindlich:

Gebührenfreie 24h-Hotline:

 0800 – 10 12 293

Per E-Mail anfragen

 

Schäden durch feuchten Fundamentbereich

Schäden durch aufsteigende Feuchte aus dem Fundamentbereich

 

Warum ist eine defekte Abdichtung im Fundamentbereich gefährlich?

Ohne eine funktio­nierende Fundament-Abdichtung drohen Ihrem Haus ernstzu­nehmende Schäden. Feuchte Wände sind ein echtes Ärgernis und zugleich ungesund bis gefährlich. Genau diese Gefahr kommt sehr oft aus dem Fundament­bereich. Darum gehen viele Hausbe­sitzer von einem feuchten Fundament aus.

Fundamente und Grundmauern werden nass oder auch feucht. Das ist nur natürlich. Wichtig ist: Die Nässe sollte nicht in die eigentlichen Wände des Gebäudes gelangen. Denn wenn das Wasser aus dem Fundament in das Mauerwerk darüber aufsteigt, entstehen dort schwere Schäden.

Aus diesem Grund sollten Hausbe­sitzer ihr feuchtes Fundament unbedingt abdichten lassen. Das ist schon eine klare Aufforderung. Weil eine funktio­nierende Fundament-Abdichtung eine zentrale Grundlage ist, um die schrittweise Zersetzung der Bausubstanz abzuwenden.

Die Spezialisten für nachträgliche Fundament­abdichtung von der ATG® stehen Ihnen gerne hierfür zur Verfügung. Und die Experten freuen sich darauf, auch Ihnen zügig zu helfen. Sprechen Sie uns gerne unver­bindlich an:

Gebührenfreie 24h-Hotline:

 0800 – 10 12 293

Per E-Mail anfragen

 

ATG® dichtet Fundamente überall in
Mecklenburg-Vorpommern,
Thüringen, Sachsen und Bayern
zuverlässig wieder ab

Fragen & Antworten zum Thema
nachträg­liche Fundament­abdichtung

Was ist die Abdich­tung eines Funda­ments über­haupt?

Damit die Feuch­tigkeit aus dem Fundament nicht in das Mauerwerk gelangt, werden Grundmauern oder Fundamente oberhalb des Erdreichs gegen aufstei­gende Feuch­tigkeit gesperrt. Auch bei Kellern befindet sich ebenfalls eine waagerechte Sperre im Fundament. Zumeist verfügt ein Haus bereits bauseits über diese Sperrschicht. Allerdings besitzen einige sehr alte Gebäude teilweise noch gar keine.

Spezialisten sprechen hier von der Horizontal­sperre. Und genau um diese waagerechte Sperre geht es in aller Regel beim Thema Fundament-Abdichtung. Daher bedeutet die Abdichtung eines Streifen­fundaments also im Klartext eigentlich: Das Mauerwerk wird wieder gegen das Fundament abgesperrt.

 

 

ATG®: Ihr Spezialbetrieb für die nachträgliche Horizontal­abdichtung des Fundaments. Wir beraten Sie gerne kostenfrei:

Gebührenfreie 24h-Hotline:

 0800 – 10 12 293

Per E-Mail anfragen

 

Können Abdichtungen im Fundament­bereich undicht werden?

Der Haken: Horizontal­sperren versagen über die Jahre ihren Dienst. Weil die Materialien im Laufe der Zeit schlichtweg spröde und rissig werden. Dadurch entstehen undichte Bereiche, die sich Stück für Stück ausweiten.

 

Schädigung durch Feuchtigkeit aus dem Fundament

Eine feuchte Mauer durch Nässe aus dem Fundament

 

Im Ergebnis erfüllt die hori­zontale Sperre ihre Funktion nicht mehr. Das Wasser aus dem Fundament­bereich kann passieren und im Mauerwerk aufsteigen. Es kommt zu gravierenden Schäden am Gebäude.

Folgende Symptome sind typisch:

 

Wie kann ein Fundament nach­träglich abgedichtet werden?

Für den Fall das die Sperrschicht defekt ist oder fehlt, können Profis für Mauer­trockenlegung wie die ATG® nach­träglich Ihr Fundament abdichten. Dieses Angebot sollten Hausbe­sitzer annehmen. Denn ohne Abdichtung des Fundaments droht das Wasser im eigentlichen Mauerwerk aufzusteigen und hier die Bausubstanz immer weiter zu zersetzen.

Die Haus­trockenleger der ATG® haben sich darauf spezialisiert, diese Horizontal­sperre nach­träglich zu ersetzen. Oder erstmalig einzubauen, falls sie noch im Fundament fehlt. Keine Sorge, Ihr Haus wird nicht zur Großbaustelle. Denn beim horizontalen Abdichten des Fundaments geht es für das Bauwerk dank dem Injektions­verfahren der ATG® überaus schonend zu. Und eine gute Nachricht für Hausbesitzer mit Keller gibt es auch: Die ATG® kann diese Sperre ebenso von innen einbringen. Das heißt im Ergebnis ist dadurch kein Aufgraben mehr nötig. Folglich erhält ihr Haus Dank der Experten nachhaltig trockene Wände mit einem gesunden Mauerwerk. Darauf erhalten Sie von der ATG® auch sehr lange Garantien, die für eine hohe Sicherheit sorgen.

 

Abdichtung des Fundamentbereichs

Trockenleger ATG bei der nachträglichen Fundamentabdichtung

Kann man ein Fundament selbst abdichten?

Ein Streifen­fundament nach­träglich abzudichten ist definitiv Sache von Experten. Eine fachgerechte und solide Ausführung ist wichtig, damit die Abdichtung dann auch lange funktioniert. Sonst bleibt es bei feuchten Wänden oder nassen Kellermauern. Und ein Fundament hat nicht nur die Aufgabe, die Last des Gebäudes aufzunehmen. Es sorgt unter anderem auch dafür, dass Temperatur­unterschiede der Statik des Gebäudes nicht schaden. Hausbe­sitzer tun also gut daran, für Ordnung im Fundament­bereich zu sorgen. Wenn hierbei Fehler zum Beispiel durch selber trockenlegen passieren, kann das gravierende Folgen haben.

 

Nachträgliche Abdichtung der Horizontalsperre

Nachträgliche Abdichtung eines Streifenfundaments

 

Garantierte Abdichtung des Fundaments durch die ATG®

Fundament-Abdichtung klingt für manch einen vielleicht nach Einpacken oder verschmieren. Tatsächlich haben die Trockenleger der ATG® aller­dings eine besondere Methode für das Einbringen einer nachträglichen Horizontal­sperre entwickelt. Mit diesem speziellen Verfahren machen sie es der Feuch­tigkeit im Fundament­bereich unmöglich, weiter in die Wände des Hauses zu gelangen.

Die Erfahrungen aus über 30 Jahren und tausenden abgedichteten Fundamenten zeigen durchweg überaus nachhaltige Ergebnisse. Das ist auch einer der Gründe, warum die ATG® sehr lange Garantie­zeiten auf die durchge­führten Arbeiten und die verwendeten Materialien gibt, welche Hausbe­sitzern eine hohe Sicherheit bei der nach­träglichen Abdichtung des Fundaments geben.

Wenn Sie Fragen zum Thema haben, wenden Sie sich gerne direkt an die Spezialisten für Fundament­abdichtung von der ATG®. Denn die freuen sich darauf, auch Ihnen zu helfen und beraten Sie auf Wunsch gerne kostenlos:

Gebührenfreie 24h-Hotline:

 0800 – 10 12 293

Per E-Mail anfragen

 

Alte Häuser gleich Streifen­fundament gleich Horizontal­sperre?

Es kommt darauf an, was man als „alt“ definiert. Und es gibt natürlich immer Ausnahmen. In Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen und Sachsen wurden Gebäude bis 1990 zumeist auf Streifen­fundamenten gegründet. In Bayern kamen Streifen­fundamente meist nur bis in die 1960er Jahre zum Einsatz. Dann folgte bei moderneren Häusern die Bauweise auf einer Grund- bzw. Sohlplatte.

Wichtig zu wissen: Auf dem Fundament gründet das Haus mit seinen Grundmauern. Auch ein Begriff, der schwierig ist. Denn nicht selten bildet die Grundmauer auch das Fundament. Es besteht in aller Regel aus Beton, aber alte Gebäude fußen oft auch auf Sandstein­fundamenten, Naturstein­fundamenten oder Bruchstein­fundamenten. Und sehr oft bestehen auch die Grundmauern aus eben diesen Baustoffen.

Fakt ist: Das Fundament reicht ein gutes Stück in die Tiefe des Erdreiches und trägt nicht nur die Last des Hauses. Es sorgt auch für Temperaturen über der Null-Gard-Marke im Erdreich unterhalb des Gebäudes als baulicher Frostschutz. Zudem sammelt sich im Fundament­bereich besonders das Umgebungs­wasser.

 

Sachverständiger berät bei feuchten Wänden

Mitarbeiter von Haustrockenleger ATG

 

Baulichen Frostschutz gibt es natürlich auch bei modernen Häusern. Nämlich unter der Bodenplatte, als Fundament einmal ringsherum. Mitunter ist das durchaus verwirrend. Aber als Hausbe­sitzer muss man sich auch nicht zu viele Gedanken darum machen. Denn dafür gibt es ja die Spezialisten für nach­trägliche Fundament-Abdichtung von der ATG®. Und die klären das gerne für Sie und beraten Sie kostenlos. So erfahren Sie auch, ob sie handeln sollten und welche Möglichkeiten dazu bestehen. Kontaktieren Sie die Spezialisten gerne unver­bindlich bei Interesse:

Gebührenfreie 24h-Hotline:

 0800 – 10 12 293

Per E-Mail anfragen

Kostenlos & unverbindlich:

Die ATG® Schadensanalyse

Jetzt die ATG® nach einer kostenfreien Schadens­analyse fragen

 

Gerne kann ein von uns beauftragter unabhängiger Sachver­ständiger den Schaden an Ihrem Haus mit Verdacht auf Probleme im Fundamentbereich untersuchen und die Ursache überprüfen. Dieser Service ist für Sie absolut kostenlos! Nehmen Sie bei Interesse gerne unver­bindlich Kontakt mit uns auf…

Jetzt Ihre ATG® rund um die Uhr gebühren­frei anrufen:

 0800 – 10 12 293

Kontaktformular

Kontakt-Informationen


Bitte geben Sie Ihren Namen an.

Die Eingabe ist noch zu kurz oder enthält ungültige Zeichen.


Die E-Mail-Adresse ist noch unvollständig oder enthält ungültige Zeichen.


Bitte geben Sie eine Telefonnummer an.

Die Telefonnummer ist noch unvollständig oder enthält ungültige Zeichen.

(Tagsüber, für Rückfragen)

Adresse


Die Straße ist noch zu kurz oder enthält ungültige Zeichen.


Bitte PLZ eingeben.

Die PLZ ist ungültig.


Ort noch zu kurz / enthält ungültige Zeichen.

Schadensbe­schreibung


Bitte geben Sie eine Nachricht ein.

(Platz für Fragen oder eine kurze Schadensbeschreibung)


Bitte geben Sie das ungefähre Baujahr des betreffenden Hauses an.

Das Baujahr ist zu kurz oder enthält ungültige Zeichen.

Senden


Bitte bestätigen Sie den Datenschutz-Hinweis vor dem Abschicken, da wir Ihre Nachricht sonst nicht empfangen dürfen.

Abschicken noch nicht möglich, da Felder noch Fehler aufweisen oder Pflichtfelder leer sind. Alternativ können Sie uns auch gerne direkt eine E-Mail schicken.

* Diese Angaben benötigen wir, um uns mit unserer regional zuständigen Zweigstelle bei Ihnen zu melden.

ATG Mauertrockenlegung und Kellerabdichtung - ATG Abdichtungstechnik und Geräteverleih GmbH
Datenschutz-Übersicht

Diese Internet­seite ver­wendet Cookies für die Funktio­nalität, Zugriffs­ana­lyse und Anzei­gen­mes­sung. Die Cookie-Informa­tionen werden im Browser gespei­chert und führen verschie­dene Funk­tionen aus. Dies ist zum Beispiel das Speichern von Einstel­lungen, das Erken­nen auf welchem Weg wir gefun­den wurden oder welche Seiten für unsere Besucher interes­sant sind.

Alle Infor­matio­nen zur Ver­wen­dung von Cookies finden Sie in unserer Daten­schutz­erklä­rung.

Ohne Ihre ausdrück­liche Zustim­mung sind alle nicht technisch notwendigen Cookies zunächst deaktiviert.

Nach­folgend können Sie ein­stellen, mit welchen Cookies Sie einver­standen sind und welche Sie ablehnen möchten.