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Sachver­ständigen­besuch
bei feuchten Wänden

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Bei feuchten Wänden und nassem Keller kommt zuerst der Sachver­ständige

Aufstei­gende Feuch­tig­keit im Mauer­werk. Schon das verwirrt manchen Hausbe­sitzer. Immer­hin schwirren unend­lich viele falsche Aus­sagen und Halb­wahr­heiten zu diesem Thema in der digitalen Welt umher.

Darum ist ganz ana­loges Exper­ten­wissen aus erster und beru­fener Hand nach wie vor die beste Infor­mations­quelle. Die ATG®, Ihr Fach­be­trieb für Mauer­trocken­legung und Keller­abdich­tung, legt größten Wert auf die Exper­tise ausge­wiesener und erfah­rener Bau-Sach­ver­ständiger.

Kontakt ATG Gruppe für Trockenlegung

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Telefon ATG Gruppe für Mauertrockenlegung und Kellertrockenlegung 0800 – 10 12 293

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Alle Empfeh­lungen des Sachver­stän­digen bleiben Empfeh­lungen

Das Urteil des Spezia­listen entschei­det letzt­lich über das weitere Vor­gehen. Nein, das ist falsch: Sie als Hausbe­sitzer entschei­den, denn der Besuch des Sachver­ständigen ist grund­sätz­lich nicht mit Kosten verbunden.

Auch seine Empfeh­lungen sind das, was das Wort aussagt: Hand­lungs­empfeh­lungen. Die größte Errungen­schaft unserer Gesell­schaft ist der souve­räne Mensch. Und dieses Prinzip gilt für alle Lebens­bereiche.

Sachverständigenberatung bei Feuchtigkeit im Haus

Beratung durch einen Sachverständigen bei feuchten Wänden

Erst umfangreiche Untersuchungen vor Ort ergeben ein Bild

Ein fundiert ausge­bilde­ter und ver­ant­wor­tungs­voll handelnder Sachver­stän­diger muss sich für seine Bewer­tung immer ein Bild vor Ort machen. Er nimmt Feuch­tig­keits- und Salz­mes­sungen vor. Er analy­siert den Schaden und kann ihn seiner Erfah­rung wegen sehr genau ein­gren­zen. In diesem Zuge geht er der Ursache für den Schaden auf den Grund. Das Scha­dens­bild lässt oft bereits Rück­schlüsse zu. Um aber sicher sein zu können, prüft er dies vor Ort.

Auf der Basis der Ergeb­nisse bespricht er verschie­dene Lösungs­mög­lich­keiten und kann bei Bedarf ein Sanie­rungs­kon­zept samt Fest­preis­angebot unter­breiten. Die Betonung liegt hier auf „bei Bedarf“. Längst nicht alle Schäden bedürfen mehr oder weniger umfang­reicherer Arbeiten. Auch dazu kann der Sach­ver­stän­dige vor Ort Empfeh­lungen aus­spre­chen, denn der Experte ist nur sich selber wie seinem Gewissen und den Hausbe­sitzern ver­pflich­tet. Er handelt und ent­schei­det unab­hängig.

So können Sie einen Sachver­ständigen anfordern:

Wer an seinem Haus in Mecklen­burg-Vorpom­mern, Thüringen, Sachsen oder Bayern ein Problem mit feuchten Wänden fest­stellt oder auch nur den Ver­dacht auf dieses Problem hat, kann sich ganz ein­fach bei der ATG® melden. Das geht per Telefon oder auch über das Internet:

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Keine Sorge: Auch die Anrufe sind kostenfrei.

 

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Ich habe die Daten­schutz­erklä­rung zur Kennt­nis genommen. Ich stimme zu, dass meine Angaben für Rückfra­gen und zur Kontakt­auf­nahme dauer­haft gespei­chert werden. Ich kann meine Ein­willi­gung jeder­zeit für die Zukunft per E-Mail an die ATG® wider­rufen.

* Diese Angaben benötigen wir, um uns mit unserer regional zustän­digen Zweig­stelle bei Ihnen zu melden.