Die Horizontal­sperre
am Haus

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Die Horizontal­abdichtung

Die horizontale Sperrschicht: Das Wesent­liche kurz erklärt

Eine Horizontal­sperre im Funda­ment­bereich eines Hauses hält aufstei­gende Feuchtig­keit vom Mauer­werk fern. Sie ist für alle Häuser Pflicht, leider nicht immer dicht. Aber: Horizontal­sperren lassen sich nach­träg­lich einrichten.

 

Was ist eine Horizontal­sperre?

Die horizon­tale Abdich­tung eines Hauses nennt man Horizontal­sperre. Diese Horizontal­sperre ist, das wird gerne verkannt, wohl mit eines der wichtigsten Ele­mente eines Gebäudes. Sie befindet sich bei Altbauten im Funda­ment­bereich des Gebäudes. Ist sie fach­gerecht angelegt worden und unbe­schädigt, hindert sie im Zusammen­spiel mit der verti­kalen Abdich­tung Feuchtig­keit am Eindringen in das Mauer­werk. Diese Feuchtig­keit ist in der Regel Regen­wasser, das dicht an der Haus­wand entlang im Erdreich versickert und sich in der Nähe des Funda­ments sammelt.

Ohne Horizontal­sperre würde Wasser in das Mauer­werk gelangen und begünstigt durch dessen Kapillar­wirkung aufsteigen – mit teil­weise schlimmen Folgen für Haus und Bewohner. Die Horizontal­sperre unter­bricht also die Feuchtig­keits­zufuhr aus dem Funda­ment und ver­hindert so aufstei­gende Feuchtig­keit im Mauer­werk. Andern­falls könnte diese sich sogar bis in darüber­liegende Stock­werke ausbreiten.

Horizontalabdichtung defekt, Wand feucht

Horizontalsperre Mauerwerk undicht

Ursache Nummer 1 bei Feuchtig­keits­schäden an älteren Gebäuden ist aufstei­gende Feuchtig­keit aus dem Fundament­bereich. Denn sehr alte Häuser verfügen nicht über diese Sperre über dem Fundament­bereich gegen aufstei­gende Feuchtig­keit. Vor noch nicht allzu langer Zeit galt ein feuchter Keller als Muss, damit der Rest des Gebäudes trocken bliebe. Außerdem war der Keller Lager­stätte für Kartof­feln und sonstige Früchte. Nass-kaltes Klima war also erwünscht. Eine horizontale Sperr­schicht war schlicht­weg nicht üblich.

Heute wissen wir: Feuchte Keller und nasse Wände sind in höchs­tem Maße unge­sund für den Menschen und auf Dauer tödlich für die Bausubs­tanz. Darum ist eine verti­kale und hori­zontale Abdich­tung des Hauses Pflicht. Bei lnstand­set­zungen müssen an alten Gebäuden Horizontal­abdich­tungen falls möglich nach­träglich einge­bracht werden, wenn eine entspre­chende kapillar aufstei­gende Mauerwerks­feuchtig­keit vorliegt.

Horizontal­abdich­tungen werden in Bau­werken daher etwa seit der Jahr­hundert­wende einge­baut, als man erkannte, dass Wasser in beträcht­lichem Umfang kapillar aufsteigen und im oder am Mauer­werk Feuchtig­keits­schäden verur­sachen kann. Altbauten, die auf einem Streifen­funda­ment errichtet wurden, verfügen daher zumeist über eine Horizontal­sperre, die direkt über der ersten Stein­reihe liegt. Schlemm­schicht und Bitumen­bahn sind hier gängige Materia­lien von Horizon­tal­sperren, die bereits beim Bau des Hauses im Mauer­werk ange­legt wurden. Ob Schlemm­schicht oder Bitumen­bahn – dicht müssen beide sein.

Moderne Gebäude, die in den letzten Jahren bereits auf einer Boden­platte anstelle eines Funda­ments errich­tet wurden, verfügen häufig sogar über zwei bis drei Horizontal­sperren – hier kommen zudem oft andere Materia­lien zum Einsatz.

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Gängige Materialien bestehender Horizontal­sperren

Die Bitumenbahn

Eine gängige Methode für die horizon­tale Abdich­tung ist eine Bitumen­bahn unter und auf der ersten Stein­reihe. Diese Bitumen­bahn hat Stöße und/oder Überlap­pungen. Eine fachge­rechte Arbeits­aus­führung schreibt vor, die Stöße und/oder Über­lap­pungen mit Kalt­kleber zu verschließen. Selbst bei absolut normge­rechter Ausfüh­rung kann die Bitumen­bahn leicht unbe­merkt beschä­digt werden. Ein kleiner Riss, eine nicht verschlos­sene Überlap­pung reichen der Feuchtig­keit, um einzu­dringen.

 

Die Schlemmschicht

Etwas aufwändiger ist die Abdich­tung mit einer soge­nannten Schlemm­schicht. Die erste Stein­reihe wird in ein Bett aus speziellem wasser­undurch­lässigem Mörtel gelegt. Auf diese Stein­reihe kommt erneut der Spezial­mörtel, der alle Fugen und Poren der Steine verschließen soll. Erst danach kann die nächste Stein­reihe gesetzt werden. Doch auch diese eigent­lich sehr sichere Methode kann zum Beispiel durch Risse Lücken hinter­lassen, durch die das Wasser später eindringt.

Problem defekte Horizontal­abdichtung

Ist die Horizontal­sperre undicht?

Ob durch nicht fachge­rechte Arbeits­aus­führung oder unbeab­sichtigte Beschä­digungen oder aufgrund des Faktors Zeit – die horizon­tale Abdich­tung eines Hauses kann undicht werden. Aufstei­gender Feuchtig­keit wird der Weg in das Mauer­werk so weit­gehend freigeben. Das Problem: Oft werden eindeu­tige Hin­weise auf eine undichte Horizontal­sperre einfach igno­riert und die Zerset­zung der Bau­subs­tanz schreitet fort.

Schimmel und Schwammbildung durch undichte horizontale Abdichtung

Defekte Horizontalsperre mit Salzausblühungen an der Wand

Daher ist es wichtig, den Verdacht zu prüfen und zu handeln. Wichtig ist eine fachge­rechte Lösung, um das Problem dauer­haft zu beheben. Experte ATG® bietet Ihnen einen kosten­losen Beratungs­termin durch einen Sachver­ständigen einschließlich Schadens­analyse und Feuchtig­keits­messung an. Wir ermitteln die Ursache und infor­mieren Sie gerne über möglichst wenig aufwendige Behebungs­möglich­keiten. Wir freuen uns darauf, auch Ihnen zu helfen!

Feuchte Wände im Haus – wir helfen!

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Wie lange hält eine Horizontalsperre?

Auf diese Frage gibt es zwei Antworten, denn: Eigentlich steckt in jedem Haus eine Horizontalsperre, die auf verschiedenen Wegen eingerichtet worden sein kann. Nur sehr alte Häuser verfügen nicht über diese Sperre über dem Fundamentbereich gegen aufsteigende Feuchtigkeit. Und: Ist diese Sperre defekt oder fehlt sie ganz, lässt sie sich auf verschiedenen Wegen nachträglich einrichten. Die Haltbarkeit der Horizontalsperre im Zuge des Hausbaus ist abhängig von den verwendeten Materialien, z.B. durch Einschlämme oder Bitumenbahn. Darum lässt sich die Haltbarkeit pauschal nicht bestimmen. Grundsätzlich gibt man einer Bitumenbahn eine maximale Lebensdauer von 40 Jahren. Danach wird das Material spröde und brüchig, kann also seine Aufgabe nicht mehr erfüllen. Experten raten daher zu einer Prüfung spätestens nach 20 Jahren.

Welche Schäden entstehen durch eine undichte Horizontalsperre?

Ergebnis einer undichten oder fehlenden Horizontalsperre sind unangenehme Bilder: Nasse Flecken auf den Wänden und feuchte Keller­mauern zeigen sich, Farbe blättert von den Wänden, Putz platzt auf, Mauer­werk bröckelt, an den Mauern blühen Salz-Kristalle oder Schimmel­pilze, es besteht Gefahr für die Entstehung von Haus­schwamm. So und schlimmer sieht es an den Innenseiten feuchter Wände aus. Und das hat auf Dauer also fatale Folgen für das betroffene Haus und dessen Bewohner. Spätestens an diesem Punkt ist schnelles Handeln nötig.

Horizontal­abdichtung undicht – Was nun?

Die nachträg­liche Horizontal­sperre

Ist eine Horizontal­sperre undicht oder erst gar nicht vorhanden, lässt sie sich nachträg­lich einrichten. So wird aufstei­gende Feuchtig­keit aus dem Fundament­bereich effektiv unter­bunden. Es gibt verschie­dene Methoden, eine horizon­tale Sperr­schicht im Nach­hinein einrich­ten zu lassen. Vom riskanten Selber­machen ist hier jedoch aufgrund vieler möglicher Fehler und damit verbun­dener Folge­schäden dringend abzuraten.

Horizontalsperre im Injektionsverfahren mit Microemulsion & Niederdruck

Besonders wirksam ist eine nach­träg­liche Horizontal­abdich­tung per Nieder­druck-Injek­tion. So wird das Gebäude wieder gegen aufstei­gende Feuchtig­keit im Mauer­werk geschützt. Sinn­voll ist diese Methode, weil sie das ohnehin schwer belas­tete Mauer­werk möglichst schont. Das Verfahren gilt als Stand der Technik, absolut zuver­lässig und lang­fris­tig wirkungs­voll. Über Bohr­löcher geben Experten eine Micro­emulsion auf Silikon­basis unter leichtem Druck gleich­mäßig in das Mauer­werk. Dadurch bildet sich eine dauer­elas­tische und lücken­los dichte Schicht, die nach­träg­liche Horizontal­sperre. Das Aufsteigen von Feuchtig­keit wird gestoppt, die Mauer kann abtrocknen.

Nachträgliche Horizontalabdichtung

Sachverständiger untersucht undichte Horizontalsperre

Hier kommt es nicht nur auf die Methode sondern auch auf das verwen­dete Material zur Abdich­tung der Mauer und, ganz wichtig, die Erfah­rung der Experten an. Zudem ist die fachge­rechte Ausfüh­rung wichtig für den Erfolg.

Die Experten der ATG® wenden daher für die nach­träg­liche Horizontal­sperre die Nieder­druck-Injektion an. Wir beraten Sie gerne kosten­los und unver­bindlich vor Ort und freuen uns darauf, auch Ihnen zu helfen!

Die wesent­lichen Vorteile der Nieder­druck-Injektion sind:

  • Kein statischer Eingriff in die Bausubs­tanz zum Beispiel durch Schlitzen oder Mauer­werks­aus­tausch.
  • Keine Umwelt­belastung, weil die Emulsion ohne Lösungs­mittel auskommt.
  • Aufgrund des Silikon­anteils muss die Emulsion nicht erhitzt werden.
  • Durch Überlap­pungen der Injektions­bereiche erhalten Sie eine absolut dichte Ebene.
  • Kaum Lärm auf der Bau­stelle.
  • Geringste Schmutz­belastung.

Andere Verfahren

Natürlich gibt es verschie­dene weitere Methoden, um eine nachträg­liche Horizontal­sperre einzu­richten. Sie sollten sich gründ­lich infor­mieren, welches System für Sie ideal ist. Denken Sie dabei auch an mög­liche dauer­hafte elektro­magne­tische Belas­tungen, die bei einigen Verfahren entstehen können. Oder Schäden am Mauer­werk wie Riss­bildung, die bei Verfahren mit hoher Wärme entstehen können. Auch die Halt­barkeit ist ein wichtiger Aspekt, der bei einigen veral­teten Verfahren von nur sehr kurzer Dauer ist.

Unser Tipp: Jeder Anbieter verweist auf Refe­renzen. Prüfen Sie diese, lassen Sie sich Langzeit­studien vorlegen, amtliche Prüf­siegel und Urkunden von unab­hängigen Instituten, die die Wirksam­keit des jeweiligen Verfahrens belegen. Ein seriöses Unter­nehmen wird unaufge­fordert umfang­reiches Material über die ange­wandte Methode und das Material zur Ver­fügung stellen.

Undichte Horizontalsperre – wir helfen!

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Horizontale Abdichtung:

Zwischen Garantie und Haltbarkeit

Garantie bei nach­träg­licher Horizontal­sperre

Die Garantie auf eine nach­träg­liche hori­zontale Abdich­tung gegen aufstei­gende Feuchtig­keit aus dem Fundament­bereich ist besonders für Hausbe­sitzer wichtig, die auf der Suche nach dem richtigen Mauer­werks­trocken­leger sind. Welche Garantie ist aber seriös? Wie lange hält eine nachträg­liche Horizontal­sperre tatsäch­lich?

30 Jahre Garantie auf die nachträg­liche horizon­tale Abdichtung des Hauses gegen aufstei­gende Feuchtig­keit aus dem Fundament­bereich. Glauben Sie das bitte nicht. Kein guter Mauer­werks­trocken­leger macht Ihnen derartig utopische Verspre­chungen. Seriös sind bis zu 10 Jahre auf die Abdichtungs­leistung selbst, und zwar unab­hängig vom Trocken­legungs­verfahren. Dabei sollte sich die Garantie auf die Wirksam­keit der fachge­recht ausge­führten Arbeiten, also auf den Erfolg der Trocken­legung, beziehen. Bedingung: Sie als Hausbe­sitzer befolgen die Hin­weise der Experten zur Entfeuch­tung des Mauer­werks nach Abschluss der Arbeiten. Und: Ein seriöser Mauwerks­trocken­leger wird den Erfolg seiner Arbeit regel­mäßig über­prüfen, indem er den Durch­feuchtungs­grad in festge­legten Abständen misst.

Anbieter der verschie­denen Systeme garan­tieren teilweise das Blaue vom Himmel. Lassen Sie sich nicht täuschen. Seriöse Garantie­angaben sprechen von 10 bis maximal 15 Jahren auf die Wirk­samkeit der Sperre. Wer mehr verspricht, kann das in der Regel nicht halten oder ist bis zum Eintreten des Garantie­falles nicht mehr am Markt vertreten.

30 Jahre Halt­barkeit sind zwar reell: Denn die Lebens­dauer einer nachträg­lichen horizon­talen Abdich­tung beträgt in der Regel 30 Jahre. Aber: Sie hängt von verschie­denen Faktoren ab, unter anderem auch vom verwen­deten System und Material. Wir gehen hier von einer Sperre auf Silikon­basis per Nieder­druck-Injektion aus. Und kein Unter­nehmen kann wirtschaft­lich arbeiten, wenn es sich für mehrere Jahr­zehnte Garantie­verpflich­tungen unterwirft. Eine Garantie von 30 Jahren klingt toll, nützt aber nichts wenn das entspre­chende Unter­nehmen bereits nach wenigen Jahren nicht mehr am Markt ist.

Wichtig: Für die verwen­deten Materia­lien selbst gelten die Garantie­zeiten der entsprechenden Hersteller. Bei unver­rott­baren Materia­lien sind hier auch längere Garan­tien möglich.

Unser Tipp: Fragen Sie Ihren Mauer­werks­trocken­leger gezielt nach der Garantie­lauf­zeit und schätzen Sie diese richtig ein. Lassen Sie sich ausführlich über das richtige Ver­fahren zur Entfeuch­tung des Mauer­werks nach Einbringen der nachträg­lichen horizon­talen Sperre infor­mieren.

Hinweis: Hier sind die üblichen Methoden zur bau­lichen Einrich­tung einer nachträg­lichen Horizontal­sperre gemeint. Anbieter von Systemen, die auf Magnet­felder, Polari­sation und Elektro­osmose setzen, sprechen in machen Fällen von langer Funktiona­lität der Geräte. Die Wirkung dieser elek­trischen Geräte ist jedoch äußerst umstritten.

Bei der ATG® genießen Sie eine seriöse, lang­­­fris­tige Garan­tie von 10 Jahren auf die Ausfüh­rung der Abdichtungs­arbeiten selbst. Bei unserem über 28 Jahre beste­henden Unter­nehmen können Sie sich sicher sein, dass im unwahr­schein­lichen Garantie­fall auch wirklich geleistet wird! Zudem erhalten Sie 25 Jahre Hersteller­garantie auf die Halt­bar­keit unseres Exklusiv-Materials.

10 Jahre ATG Garantie
25 Jahre Ruberstein Herstellergarantie

Nachträgliche Horizontalsperre – Experte ATG®!

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