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Die Horizontal­sperre
am Haus

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Die Horizontal­abdichtung

Die horizontale Sperrschicht: Das Wesent­liche kurz erklärt

Eine Horizontal­sperre im Fundament­bereich eines Hauses hält aufstei­gende Feuchtig­keit vom Mauerwerk fern. Sie ist für alle Häuser Pflicht, leider nicht immer dicht. Aber: Horizontal­sperren lassen sich nach­träglich einrichten.

 

Was ist eine Horizontalsperre?

Die horizontale Abdichtung eines Hauses nennt man Horizontal­sperre. Diese waagerechte Sperrschicht ist, das wird gerne verkannt, wohl mit eines der wichtigsten Elemente eines Gebäudes. Sie befindet sich bei Altbauten im Fundament­bereich des Gebäudes. Ist sie fachgerecht angelegt worden und unbeschädigt, hindert sie im Zusammen­spiel mit der vertikalen Abdichtung Feuchtigkeit am Eindringen in das Mauerwerk. Diese Feuchte ist in der Regel Regenwasser, das dicht an der Hauswand entlang im Erdreich versickert und sich in der Nähe des Fundaments sammelt.

 

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Ohne Horizontalsperre würde Wasser in das Mauerwerk gelangen und begünstigt durch dessen Kapillarwirkung aufsteigen – mit teilweise schlimmen Folgen für Haus und Bewohner. Eine horizontale Sperre unterbricht also die Feuchtig­keitszufuhr aus dem Fundament und verhindert so aufstei­gende Feuchte im Mauerwerk. Andernfalls könnte diese sich sogar bis in darüber­liegende Stockwerke ausbreiten.

 

Feuchte Wand durch eine defekte Horizontalsperre

Schäden durch eine undichte Horizontalsperre

 

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Ursache Nummer 1 bei Feuchtig­keits­schäden an älteren Gebäuden ist kapillar aufstei­gendes Wasser. Denn sehr alte Häuser verfügen nicht über diese Sperre über dem Fundament­bereich gegen aufstei­gende Feuchtig­keit. Vor noch nicht allzu langer Zeit galt ein feuchter Keller als Muss, damit der Rest des Gebäudes trocken bliebe. Außerdem war der Keller Lagerstätte für Kartoffeln und sonstige Früchte. Nass-kaltes Klima war also erwünscht. Eine horizontale Sperrschicht war schlichtweg nicht üblich.

Heute wissen wir: Feuchte Keller und nasse Wände sind in höchstem Maße unge­sund für den Menschen und auf Dauer tödlich für die Bausubs­tanz. Darum ist eine vertikale und horizontale Abdichtung des Hauses Pflicht. Bei Instand­setzungen müssen an alten Gebäuden Horizontal­abdichtungen falls möglich nachträglich eingebracht werden, wenn eine entsprechende kapillar aufstei­gende Mauerwerks­feuchtig­keit vorliegt.

Horizontal­abdichtungen werden in Bauwerken daher etwa seit der Jahrhundert­wende eingebaut, als man erkannte, dass Wasser in beträcht­lichem Umfang kapillar aufsteigen und im oder am Mauer­werk Feuchtig­keits­schäden verur­sachen kann. Altbauten, die auf einem Streifen­fundament errichtet wurden, verfügen daher zumeist über eine Horizontal­sperre, die direkt über der ersten Steinreihe liegt. Schlemmschicht und Bitumenbahn sind hier gängige Materialien von Horizon­tal­sperren, die bereits beim Bau des Hauses im Mauerwerk angelegt wurden. Ob Schlemmschicht oder Bitumenbahn – dicht müssen beide sein.

Moderne Gebäude, die in den letzten Jahren bereits auf einer Bodenplatte anstelle eines Fundaments errichtet wurden, verfügen häufig sogar über zwei bis drei Horizontal­sperren – hier kommen zudem oft andere Materialien zum Einsatz.

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Gängige Materialien bestehender Horizontal­sperren

Die Bitumenbahn

Eine gängige Methode für die horizon­tale Abdichtung ist eine Bitumenbahn unter und auf der ersten Steinreihe. Diese Bitumenbahn hat Stöße und/oder Überlappungen. Eine fachgerechte Arbeitsaus­führung schreibt vor, die Stöße und/oder Überlap­pungen mit Kaltkleber zu verschließen. Selbst bei absolut normgerechter Ausführung kann die Bitumenbahn leicht unbemerkt beschädigt werden. Ein kleiner Riss, eine nicht verschlossene Überlap­pung reichen der Feuchtig­keit, um einzudringen.

 

Die Schlemmschicht

Etwas aufwändiger ist die Abdichtung mit einer sogenannten Schlemmschicht. Die erste Steinreihe wird in ein Bett aus speziellem wasser­undurch­lässigem Mörtel gelegt. Auf diese Steinreihe kommt erneut der Spezialmörtel, der alle Fugen und Poren der Steine verschließen soll. Erst danach kann die nächste Steinreihe gesetzt werden. Doch auch diese eigentlich sehr sichere Methode kann zum Beispiel durch Risse Lücken hinterlassen, durch die das Wasser später eindringt.

Problem defekte Horizontal­abdichtung

Ist die Horizontal­sperre undicht?

Ob durch nicht fachge­rechte Arbeits­ausführung oder unbeab­sichtigte Beschädi­gungen oder aufgrund des Faktors Zeit – die horizon­tale Abdich­tung eines Hauses kann undicht werden. Aufstei­gender Feuchtig­keit wird dann der Weg in das Mauerwerk so möglich. Das Problem: Oft werden eindeutige Hinweise auf eine undichte Horizontal­sperre einfach ignoriert und die Zersetzung der Bausubstanz schreitet fort.

 

Schimmelbildung durch defekte Horizontalsperre

Salpetersalze an der Mauer durch eine defekte Horizontalsperre

 

Daher ist es wichtig, den Verdacht zu prüfen und zu handeln. Wichtig ist eine fachge­rechte Lösung, um das Problem dauer­haft zu beheben. Die Experten für Mauerwerks­trockenlegung von der ATG® bieten Ihnen auf Wunsch eine kostenlose Beratung durch einen Sachver­ständigen einschließlich Schadens­analyse und Feuchtig­keits­messung. Wir ermitteln zügig die Ursache für Sie und informieren Sie gerne über möglichst wenig aufwendige Behebungs­möglich­keiten.
Wir freuen uns darauf, auch Ihnen zu helfen!

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Wie lange hält eine Horizontalsperre?

Auf diese Frage gibt es zwei Antworten, denn: Eigentlich steckt in jedem Haus eine Horizontal­sperre, die auf verschiedenen Wegen eingerichtet worden sein kann. Nur sehr alte Häuser verfügen nicht über diese Sperre über dem Fundament­bereich gegen aufsteigende Feuchtigkeit. Und: Ist diese Sperre defekt oder fehlt sie ganz, lässt sie sich auf verschiedenen Wegen nachträglich einrichten. Die Haltbarkeit der horizontalen Sperre im Zuge des Hausbaus ist abhängig von den verwendeten Materialien, z.B. durch Einschlämme oder Bitumenbahn. Darum lässt sich die Haltbarkeit pauschal nicht bestimmen. Grundsätzlich gibt man einer Bitumenbahn eine maximale Lebensdauer von 40 Jahren. Danach wird das Material spröde und brüchig, kann also seine Aufgabe nicht mehr erfüllen. Experten raten daher zu einer Prüfung spätestens nach 20 Jahren.

Welche Schäden entstehen durch eine undichte Horizontalsperre?

Ergebnis einer undichten oder fehlenden Horizontalsperre sind unangenehme Bilder: Feuchte in den Wand­ecken, nasse Flecken auf den Hauswänden und feuchte Keller­mauern zeigen sich, Farbe blättert von den Wänden und Putz platzt auf, Mauer­werk bröckelt, an den Mauern blühen Salz-Kristalle oder Schimmel­pilze, es besteht Gefahr für die Entstehung von Haus­schwamm. So und schlimmer sieht es an den Innenseiten feuchter Wände aus. Und das hat auf Dauer also fatale Folgen für das betroffene Haus und dessen Bewohner. Spätestens an diesem Punkt ist schnelles Handeln nötig.

Horizontal­abdichtung undicht – Was nun?

Die nachträg­liche Horizontal­sperre

Ist eine Horizontal­sperre undicht oder erst gar nicht vorhanden, lässt sie sich nachträg­lich einrichten. So wird aufstei­gende Feuchtig­keit aus dem Fundament­bereich effektiv unterbunden. Es gibt verschiedene Methoden, eine horizontale Sperrschicht im Nachhinein einrichten zu lassen. Vom riskanten selber trockenlegen ist hier jedoch aufgrund vieler möglicher Fehler und damit verbundener Folge­schäden dringend abzuraten.

Horizontalsperre im Injektionsverfahren mit Microemulsion & Niederdruck

Besonders wirksam ist eine nach­trägliche Horizontal­abdichtung per Niederdruck-Injektion. So wird das Gebäude wieder gegen aufstei­gende Feuchtig­keit im Mauerwerk geschützt. Sinnvoll ist dieses Injektions­verfahren, weil sie das ohnehin schwer belastete Mauerwerk möglichst schont. Die Methode gilt als Stand der Technik, absolut zuverlässig und langfristig wirkungsvoll. Über Bohrlöcher geben Experten eine Microemulsion auf Silikonbasis unter leichtem Druck gleichmäßig in das Mauerwerk. Deswegen wird auch manchmal von einer Bohrlochsperre oder dem Bohrloch­verfahren gesprochen. Es bildet sich eine dauer­elastische und lückenlos dichte Schicht, die nach­trägliche Horizontal­sperre. Das Aufsteigen von Feuchtig­keit wird gestoppt, die Mauer kann abtrocknen.

Mehr zum Verfahren…

 

Handwerker der ATG bei der nachträglichen Erneuerung der Horizontalsperre mit Injektion

Sachverständiger untersucht undichte Horizontalsperre

 

Hier kommt es nicht nur auf die Methode sondern auch auf das verwendete Material zur Abdichtung der Mauer und, ganz wichtig, die Erfahrung der Experten an. Zudem ist die fachgerechte Ausfüh­rung wichtig für den Erfolg. Der große Vorteil: Eine nachträgliche Horizontal­sperre mit Injektion kann von außen oder innen eingebracht werden. Sehr praktisch im Fall unterkellerter Gebäude!

Die Experten der ATG® wenden daher für die nach­trägliche Horizontal­sperre die Niederdruck-Injektion an. Wir beraten Sie gerne kosten­los und unver­bindlich und freuen uns darauf, auch Ihnen zu helfen:

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Die wesentlichen Vorteile der Niederdruck-Injektion sind:

  • Kein statischer Eingriff in die Bausubstanz im Gegensatz zum Schlitzen oder Mauerwerks­austausch.
  • Keine Umweltbelastung, weil die Emulsion ohne Lösungsmittel auskommt.
  • Aufgrund des Silikonanteils muss die Emulsion nicht erhitzt werden.
  • Durch Überlappungen der Injektionsbereiche erhalten Sie eine absolut dichte Ebene.
  • Kaum Lärm auf der Baustelle.
  • Anwendbar von außen oder innen, daher kein Aufgraben von Kellern nötig.
  • Meist mit geringeren Kosten verbunden.
  • Geringste Schmutzbelastung.

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Andere Verfahren

Natürlich gibt es verschie­dene weitere Methoden, um eine nachträg­liche Horizontal­sperre einzu­richten. Sie sollten sich gründlich informieren, welches System für Sie ideal ist. Denken Sie dabei auch an mögliche dauerhafte elektro­magnetische Belastungen, die bei einigen Verfahren entstehen können. Oder Schäden am Mauerwerk wie Rissbildung, die bei Verfahren mit hoher Wärme entstehen können. Auch die Haltbarkeit ist ein wichtiger Aspekt, der bei einigen veralteten Verfahren von nur sehr kurzer Dauer ist.

Unser Tipp: Jeder Anbieter verweist auf Referenzen. Prüfen Sie diese, lassen Sie sich Langzeit­studien vorlegen, amtliche Prüfsiegel und Urkunden von unabhängigen Instituten, die die Wirksamkeit des jeweiligen Verfahrens belegen. Ein seriöses Unter­nehmen wird unaufge­fordert umfang­reiches Material über die angewandte Methode und das Material zur Verfügung stellen.

Mehr zum Thema

Horizontale Abdichtung:

Zwischen Garantie und Haltbarkeit

Garantie bei nach­träglicher Horizontal­sperre

Die Garantie auf eine nach­träg­liche horizontale Abdichtung gegen aufstei­gende Feuchtig­keit aus dem Fundament­bereich ist besonders für Hausbe­sitzer wichtig, die auf der Suche nach dem richtigen Mauerwerks­trockenleger sind. Welche Garantie ist aber seriös? Wie lange hält eine nachträg­liche Horizontal­sperre tatsächlich?

30 Jahre Garantie auf die nachträg­liche horizon­tale Abdichtung des Hauses gegen aufstei­gende Feuchtig­keit aus dem Fundament­bereich. Glauben Sie das bitte nicht. Kein guter Mauerwerks­trockenleger macht Ihnen derartig utopische Verspre­chungen. Seriös sind bis zu 10 Jahre auf die Abdichtungs­leistung selbst, und zwar unabhängig vom Trocken­legungs­verfahren. Dabei sollte sich die Garantie auf die Wirksamkeit der fachgerecht ausgeführten Arbeiten beziehen, also auf den Erfolg der Trocken­legung. Bedingung: Sie als Hausbe­sitzer befolgen die Hinweise der Experten zur Entfeuchtung des Mauerwerks nach Abschluss der Arbeiten. Und: Ein seriöser Mauwerks­trockenleger wird den Erfolg seiner Arbeit regelmäßig überprüfen, indem er den Durchfeuch­tungsgrad in festgelegten Abständen misst.

Anbieter der verschie­denen Systeme garantieren teilweise das Blaue vom Himmel. Lassen Sie sich nicht täuschen. Seriöse Garantie­angaben sprechen von 10 bis maximal 15 Jahren auf die Wirksamkeit der Sperre. Wer mehr verspricht, kann das in der Regel nicht halten oder ist bis zum Eintreten des Garantie­falles nicht mehr am Markt vertreten.

30 Jahre Halt­barkeit sind zwar reell: Denn die Lebensdauer einer nachträg­lichen horizon­talen Abdichtung beträgt in der Regel 30 Jahre. Aber: Sie hängt von verschiedenen Faktoren ab, unter anderem auch vom verwendeten System und Material. Wir gehen hier von einer Sperre auf Silikon­basis per Niederdruck-Injektion aus. Und kein Unternehmen kann wirtschaft­lich arbeiten, wenn es sich für mehrere Jahrzehnte Garantie­verpflich­tungen unterwirft. Eine Garantie von 30 Jahren klingt toll, nützt aber nichts wenn das entsprechende Unternehmen bereits nach wenigen Jahren nicht mehr am Markt ist.

Wichtig: Für die verwen­deten Materialien selbst gelten die Garantie­zeiten der entsprechenden Hersteller. Bei unver­rottbaren Materialien sind hier auch längere Garantien möglich.

Unser Tipp: Fragen Sie Ihren Mauerwerks­trockenleger gezielt nach der Garantie­laufzeit und schätzen Sie diese richtig ein. Lassen Sie sich ausführlich über das richtige Verfahren zur Entfeuch­tung des Mauerwerks nach Einbringen der nachträg­lichen horizontalen Sperre informieren.

Hinweis: Hier sind die üblichen Methoden zur baulichen Einrichtung einer nachträglichen Horizontal­sperre gemeint. Anbieter von Systemen, die auf Magnetfelder, Polarisation und Elektroosmose setzen, sprechen in machen Fällen von langer Funktionalität der Geräte. Die Wirkung dieser elektrischen Geräte ist jedoch äußerst umstritten.

Bei der ATG® genießen Sie eine seriöse, lang­­fris­tige Garan­tie von 10 Jahren auf die Ausführung der Abdichtungs­arbeiten selbst. Bei unserem über 28 Jahre bestehenden Unternehmen können Sie sich sicher sein, dass im unwahr­scheinlichen Garantie­fall auch wirklich geleistet wird! Zudem erhalten Sie 25 Jahre Hersteller­garantie auf die Haltbarkeit unseres Exklusiv-Materials.

 

Siegel 10 Jahre ATG Garantie auf die Abdichtungsleistung
25 Jahre Ruberstein Herstellergarantie

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