Nachträg­liche
Abdich­tung
des Fundaments

Zum Artikel…

Fundament nachträg­lich abdichten lassen: Eine wichtige Voraus­set­zung für trockene Wände

 

Wer das Funda­ment seines Hauses abdichten will, ist vermut­lich von Feuch­tig­keit in den Wänden geplagt. Denn insbe­sondere Feuch­tig­keit in Außen­wänden hat ihre Ursache sehr oft im Funda­ment­bereich.

Dort sammelt sich Wasser beson­ders leicht. Damit es nicht im Mauer­werk auf­steigt, müssen Exper­ten das Funda­ment abdich­ten. Das heißt im Klar­text: Sie sperren es gegen das eigent­liche Mauer­werk hin ab. Zumeist sind beste­hende Funda­mente bereits abge­dich­tet. Werden die Sperr­schich­ten im Laufe der Zeit undicht, ist drin­gend eine Trocken­legung nötig. Zunächst jedoch eine wichtige Diffe­renzie­rung und Zuord­nung, um nicht durch­ein­ander zu kommen…

 

Nasses Fundament abdichten

Sachverständigenanalyse Feuchtigkeitsschäden

 

Wichtig: Wir sprechen hier von Funda­menten oder auch Streifen­funda­menten älterer Gebäude. Streifen­funda­mente bilden wie Streifen den Grund­riss des Gebäudes ab, auf denen die Wände stehen. Diese Grün­dung unter­schei­det sich von einer Boden­platte bei moder­neren Häusern hin­sicht­lich der Lasten­auf­nahme und der Abdich­tung, aller­dings auch grund­sätz­lich.
Sollte Ihr Haus neuer sein und eine Boden­platte besit­zen, sollten Sie sich hier im speziel­len ATG® Ratgeber weiter dazu infor­mieren…

Bei Verdacht auf ein undich­tes Funda­ment können sich Hausbe­sitzer in Mecklen­burg-Vorpom­mern, Thüringen, Sachsen und Bayern Hilfe von Spezial­betrieb ATG® holen. Die sind Exper­ten für die nach­träg­liche Abdich­tung des Funda­ment­bereichs. Haus­eigen­tümer erhalten von der ATG® sehr gerne einen kosten­losen Sachver­stän­digen­termin. Dabei werden die Ursachen und geschä­digten Bereiche festge­stellt. Auf Wunsch erhalten Sie – sofern nötig – auch eine Bera­tung zu den in Frage kom­menden Abdich­tungs­möglich­keiten.
Hier können Sie unver­bind­lich einen Termin verein­baren:

Kontakt ATG - Fundamentabdichtung

Gebührenfreie 24h-Hotline:

Telefon Mauertrockenleger ATG 0800 – 10 12 293

 
Per E-Mail anfragen

 

Schäden durch feuchten Fundamentbereich

Aufsteigende Feuchte aus dem Fundamentbereich

 

Ohne funk­tio­nie­rende Funda­ment-Abdich­tung droht Schaden am Haus. Feuchte Wände sind ein echtes Ärgernis und zugleich unge­sund bis gefähr­lich. Genau diese Gefahr kommt sehr oft aus dem Funda­ment­bereich. Viele Hausbe­sitzer gehen daher von einem feuchten Funda­ment aus.

Funda­mente und Grund­mauern werden nass oder auch feucht. Das ist nur natür­lich. Wichtig ist: Die Nässe sollte nicht in die Wände des Gebäudes gelangen können. Denn wenn das Wasser aus dem Funda­ment im Mauer­werk darüber auf­steigt, ent­stehen schwere Schäden am Haus.

Hausbe­sitzer sollten ihr feuchtes Funda­ment also unbe­dingt abdich­ten lassen. Das ist schon eine klare Auffor­derung. Denn eine funk­tio­nie­rende Funda­ment-Abdich­tung ist eine zentrale Grund­lage um eine schritt­weise Zerset­zung der Bau­subs­tanz abzu­wenden.

Die Spezia­listen der ATG® stehen Ihnen gerne hier­für zur Verfü­gung und freuen sich darauf, auch Ihnen zu helfen:

Kontakt ATG - Abdichtung des Fundaments

Gebührenfreie 24h-Hotline:

Telefon Mauertrockenleger ATG 0800 – 10 12 293

 
Per E-Mail anfragen

 

ATG® dichtet Fundamente überall in
Mecklenburg-Vorpommern,
Thüringen, Sachsen und Bayern
zuverlässig wieder ab

Fragen & Antworten zum Thema
nachträg­liche Funda­ment­abdich­tung

Was ist die Abdich­tung eines Funda­ments über­haupt?

Damit die Feuch­tig­keit aus dem Funda­ment nicht in das Mauer­werk darüber gelangt, werden Grund­mauern oder Funda­mente ober­halb des Erd­reiches gegen aufstei­gende Feuch­tig­keit gesperrt. Bei Kellern befindet sich eben­falls eine waage­rechte Sperre im Funda­ment­bereich. In aller Regel verfügt ein Haus bau­seits bereits über eine entspre­chende Sperr­schicht, nur sehr alte Gebäude besitzen teil­weise noch gar keine.

Spezia­listen sprechen von der Hori­zontal­sperre. Und genau um diese Hori­zontal­sperre geht es in aller Regel, wenn wir von der Funda­ment-Abdich­tung sprechen. Ein Streifen­funda­ment abdichten heißt also im Klar­text eigent­lich: Das Mauer­werk wird gegen das Funda­ment gesperrt.

 

 

Können Abdich­tungen im Funda­ment­bereich undicht werden?

Der Haken: Horizontal­sperren versagen über die Jahre ihren Dienst. Im Laufe der Zeit werden die Materia­lien schlicht­weg spröde und rissig. Dadurch entstehen undichte Bereiche, die sich Stück für Stück aus­weiten.

Im Ergeb­nis erfüllt die hori­zon­tale Sperre ihre Funk­tion nicht mehr. Das Wasser aus dem Funda­ment­bereich kann passie­ren und im Mauer­werk auf­steigen. Es kommt zu gravie­renden Schäden am Gebäude.
Folgende Symptome sind typisch:

 

Feuchtigkeit aus dem Fundament

Feuchte Mauer

 

Kann ein Fundament nach­träg­lich abge­dichtet werden?

Für den Fall das die Sperr­schicht defekt ist oder fehlt, können Profis wie die ATG® nach­träg­lich Ihr Funda­ment abdich­ten. Dieses Angebot sollten Hausbe­sitzer annehmen. Denn ohne Abdich­tung des Funda­ments droht Feuch­tig­keit im eigent­lichen Mauer­werk aufzu­steigen und hier die Bau­subs­tanz immer weiter zu zer­setzen.

Die Haus­trocken­leger der ATG® haben sich darauf spezia­lisiert, diese Hori­zontal­sperre nach­träg­lich zu ersetzen. Oder erst­malig einzu­bauen, falls sie noch fehlt. Keine Sorge, Ihr Haus wird nicht zur Groß­bau­stelle. Denn beim hori­zon­talen Abdich­ten des Funda­ments durch die ATG® geht es für das Bauwerk überaus scho­nend zu. Dank der Experten erhält ihr Haus nach­haltig trockene Wände mit einem gesun­dem Mauer­werk.

 

Abdichtung Fundamentbereich

Trockenleger ATG

 

Ein Streifen­funda­ment nach­träg­lich abzu­dichten ist defi­nitiv Sache von Experten. Eine fachge­rechte und solide Ausfüh­rung ist wichtig, damit die Abdich­tung auch funktio­niert. Sonst bleibt es bei feuchten Wänden oder nassen Keller­mauern. Und ein Funda­ment hat nicht nur die Aufgabe, die Last des Gebäudes aufzu­nehmen. Es sorgt unter anderem auch dafür, dass Tempe­ratur­unter­schiede der Statik des Gebäudes nicht schaden. Hausbe­sitzer tun also gut daran, für Ord­nung im Funda­ment­bereich zu sorgen. Wenn hier­bei Fehler pas­sieren, kann dies gravie­rende Folgen haben.

 

Nachträgliche Horizontalsperre

Nachträgliche Abdichtung eines Streifenfundaments

 

Funda­ment-Abdich­tung klingt für manch einen viel­leicht nach Ein­packen oder ver­schmieren. Tatsäch­lich haben die Experten der ATG® aller­dings eine spezielle Methode ent­wickelt, mit der sie es der Feuch­tig­keit, die sich zwangs­läufig im Funda­ment­bereich befin­det, unmög­lich machen, aus dem Streifen­funda­ment etwa in die Außen­wände des Hauses zu gelangen.

Die Erfah­rungen aus über 30 Jahren und tau­senden abge­dich­teten Funda­menten zeigen durchweg nach­hal­tige Ergeb­nisse. Das ist auch einer der Gründe, warum die ATG® sehr lange Garan­tie­zeiten auf die durchge­führten Arbeiten und die verwen­deten Materia­lien gibt, welche Hausbe­sitzern eine hohe Sicher­heit bei der nach­träg­lichen Abdich­tung des Funda­ments geben. Wenn Sie Fragen zum Thema haben, wenden Sie sich gern direkt an die Spezia­listen zur Funda­ment­abdich­tung von der ATG®. Die freuen sich darauf, auch Ihnen zu helfen und beraten Sie auf Wunsch auch gerne kosten­los vor Ort:

Kontakt ATG - das Trockenlegen feuchter Fundamente

Gebührenfreie 24h-Hotline:

Telefon Mauertrockenleger ATG 0800 – 10 12 293

 
Per E-Mail anfragen

 

Alte Häuser gleich Streifen­funda­ment gleich Hori­zontal­sperre?

Es kommt darauf an, was man als „alt“ definiert. Und es gibt natür­lich immer Aus­nahmen. In Mecklen­burg-Vorpom­mern, Thüringen und Sachsen wurden Gebäude zumeist auf Streifen­funda­menten gegrün­det, wenn sie vor 1990 errich­tet wurden. In Bayern kamen Streifen­funda­mente hin­gegen meist nur bis in die 1960er Jahre zum Einsatz. Dann folgte bei moder­neren Häusern die Bau­weise auf einer Grund- bzw. Sohl­platte.

Wichtig zu wissen: Auf dem Funda­ment gründet das Haus mit seinen Grund­mauern. Auch ein Begriff, der schwierig ist, denn nicht selten bildet die Grund­mauer auch das Funda­ment. Es besteht in aller Regel aus Beton, aber alte Gebäude fußen oft auch auf Sand­stein­funda­menten, Natur­stein­funda­menten oder Bruch­stein­funda­menten. Und sehr oft beste­hen auch die Grund­mauern aus eben diesen Bau­stof­fen.

Fakt ist: Das Funda­ment reicht ein gutes Stück in die Tiefe des Erdr­eiches und trägt nicht nur die Last des Hauses. Es sorgt auch für Tempera­turen über der Null-Gard-Marke im Erd­reich unter­halb des Gebäudes als bau­licher Frost­schutz. Zudem sammelt sich im Funda­ment­bereich gern das Umge­bungs­wasser.

 

Sachverständiger berät bei feuchten Wänden

Haustrockenleger ATG

 

Bau­lichen Frost­schutz gibt es natür­lich auch bei moder­nen Häusern, nämlich unter der Boden­platte, als Funda­ment einmal rings­herum. Das ist mit­unter durch­aus verwir­rend, aber als Hausbe­sitzer muss man sich auch nicht zu viele Gedanken darum machen. Denn dafür gibt es ja die Spezia­listen für nach­trägl­iche Funda­ment-Abdich­tung von der ATG®. Und die klären das gerne kosten­los und unver­bind­lich vor Ort für Sie und beraten Sie auch, ob sie handeln müssen und welche Möglich­keiten dazu beste­hen:

Kontakt ATG - das Trockenlegen feuchter Fundamente

Gebührenfreie 24h-Hotline:

Telefon Mauertrockenleger ATG 0800 – 10 12 293

 
Per E-Mail anfragen

Kostenlos & unverbindlich:

Die ATG® Schadensanalyse vor Ort

Jetzt gratis Schadens­analyse vereinbaren

 

Unverbindlicher Vor-Ort-Termin

Gerne besucht ein von uns beauf­trag­ter unab­hän­giger Sach­ver­stän­diger Ihr Sanie­rungs­objekt vor Ort. Dieser Service für Sie kosten­los und völlig unver­bindlich!

Kontakt ATG Gruppe für Trockenlegung

Jetzt Ihre ATG® rund um die Uhr gebühren­frei anrufen und einen Vor-Ort-Termin verein­baren:

Telefon ATG für Mauertrockenlegung und Kellertrockenlegung 0800 – 10 12 293

Kontaktinformationen

Vorname und Nachname*:

E-Mail-Adresse:
(für die Bestätigung)

Telefonnummer*:
(Tagsüber für Rückfragen / zur Terminvereinbarung)

Strasse:

PLZ*

Ort

Baujahr Sanierungsobjekt*

Schadensbe­schreibung*

Terminwunsch

Wir versuchen Ihren Terminwunsch nach Möglichkeit zu verwirklichen.

 

Ich habe die Daten­schutz­erklä­rung zur Kennt­nis genommen. Ich stimme zu, dass meine Angaben für Rückfra­gen und zur Kontakt­auf­nahme dauer­haft gespei­chert werden. Ich kann meine Ein­willi­gung jeder­zeit für die Zukunft per E-Mail an die ATG® wider­rufen.

* Diese Angaben benötigen wir, um uns mit unserer regional zustän­digen Zweig­stelle bei Ihnen zu melden.