Kostenlos & unverbindlich:
Ursachendiagnose
bei feuchten Kellerwänden
durch einen Sachverständigen
Feuchtigkeit im Keller?
Die Ursachendiagnose durch Sachverständige
führt zur dauerhaften Problemlösung!

Kostenloser Sachverständigen-Termin mit Ursachendiagnose bei feuchtem Keller:
Eine nasse Kellerecke, Feuchte Kellerwände, Wasser im Keller, Pfützen auf dem Kellerboden oder Salzausblühungen und Schimmelbildung auf den Kellermauern: Diese Feuchtigkeitsschäden im Kellerbereich sind nur einige von vielen Warnzeichen. Und sie bedeuten, dass Haubesitzer dringend etwas unternehmen sollten. Andernfalls verschlimmern sich die Schäden und der Aufwand für eine Behebung vergrößert sich.
Doch damit eine Maßnahme möglichst effizient greift, muss sowohl die Ursache für den feuchten Keller zweifelsfrei ermittelt als auch das Ausmaß genau lokalisiert werden. Dafür sind zunächst neben einer Analyse der Feuchtigkeitsschäden im Keller („Schadensbilder“) auch detaillierte Kenntnisse über die Gebäudestruktur nötig. Zudem bedarf es verschiedener korrekt durchgeführter Salz- und Feuchtigkeitsmessungen am Kellermauerwerk und anschliessend die richtige Interpretation dieser Messergebnisse. Kurzum: Es braucht viel Erfahrung, um geeignete Handlungsempfehlungen abzuleiten. Und genau dies ist Aufgabe von Sachverständigen.
Nicht immer sind bauliche Ursachen schuld am Feuchtigkeitsproblem im Keller, aber derer gibt es bereits eine ganze Reihe – und viele sind für Laien oft nicht offensichtlich. Zu den sichtbaren Schäden gesellen sich oft weitere Defekte in der Bausubstanz selbst. Bauliche Mängel am Keller sollten immer ausgeschlossen werden, bevor anderweitige Maßnahmen wie beispielsweise eine reine Entfeuchtung ergiffen werden.
Bevor die optisch sichtbaren Feuchteschäden am Keller durch erneutes Verputzen, Streichen oder gar größere Sanierungsmaßnahmen behoben werden, muss zuvor sichergestellt sein, dass Feuchtigkeit nicht mehr in den Keller gelangen kann. Andernfalls würden erneut durchfeuchtete Kellerwände diese Arbeiten wieder zunichte machen.
Steht die Ursache fest, ist der nächste Schritt also die Wahl geeigneter und möglichst effektiver Verfahren zur dauerhaften Behebung. Das reduziert nicht nur die Kosten der Maßnahme, sondern stellt zudem sicher, dass diese tatsächlich auch nachhaltig funktioniert. Auch hierbei empfiehlt es sich, auf die Expertise von Sachverständigen zurückzugreifen und sich zur Machbarkeit beraten zu lassen. Denn Häuser sind individuell und kaum ein Keller gleicht dem anderen. Daher müssen immer die jeweiligen bauliche Gegebenheiten wie beispielsweise eine Teilunterkellerung, direkt angrenzende Bebauung, Außenanlagen, der vorliegende Wasserhaushalt und die Bauweise selbst berücksichtigt werden. Das ist nur mit einer Begehung vor Ort bei einem Sachverständigenbesuch verlässlich möglich.
Auf der Basis der Ergebnisse bespricht der Sachverständige die verschiedenen in Frage kommen Lösungsmöglichkeiten und kann bei Bedarf ein Sanierungskonzept samt Festpreisangebot unterbreiten. Bei Bedarf, denn nicht alle Ursachen bedürfen mehr oder weniger umfangreicherer Arbeiten. Letztendlich entscheiden bei einem unverbindlichen Sachverständigentermin immer die Hausbesitzer – Sie können die Empfehlung annehmen oder eben auch nicht.
Für einen Spezialbetrieb wie die ATG® ist es von hoher Bedeutung, dass zuerst exakt festgestellt wird, in welchem Bereich welche Arbeiten stattfinden sollten. Aus diesem Grund bietet die ATG® allen Hauseigentümern mit feuchtem Keller überall in Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen, Sachsen und Bayern den Besuch eines Sachverständigen kostenlos an. Das sind die Bundesländer, in denen der Spezialbetrieb ATG® seine Leistungen zur Trockenlegung oder Trocknung des Kellers anbietet. Der Sachverständigenbesuch ist für alle Hausbesitzer grundsätzlich unverbindlich.
So können Sie einen Sachverständigen anfordern:
Damit Sie zuverlässig erfahren, welche Feuchtigkeitsprobleme in Ihrem Keller vorliegen und wie man diese möglichst effizient beheben kann, empfehlen wir Ihnen: Nutzen Sie diesen kostenlosen und unverbindlichen Service!
Als Hausbesitzer in Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen, Sachsen oder Bayern können Sie unkompliziert per Telefon oder auch Formular einen Sachverständigentermin vereinbaren: